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1 πρό-δικος
πρό-δικος, vorher gerichtet; δίκη, ein Rechtshandel, der einem Schiedsrichter vorgelegt und entschieden ist, bevor man sich an ein Gericht wendet; auch der vor allen andern zuerst vorgenommene Rechtshandel, Inscr.; – ὁ πρόδ., der Schiedsrichter; übh. Rechtsprecher, Herrscher, Ἀτρεῖδαι, Aesch. Ag. 439; – Vormund, Xen. Hell. 4, 2, 9; bes. in Sparta, Vormund der unmündigen Könige, Plut. Lycurg. 3.
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2 προς-δι-ορθόω
προς-δι-ορθόω, noch dazu ordnen, Inschrift von Rosette 34. – Med., τοῠτο γὰρ προςδιορϑοῠμαι (v. l. προδ.), Aesch. 2, 87, ich verbessere mich selbst hierin.
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3 προς-διώκω
προς-διώκω, noch dazu verfolgen, Thuc. 6, 70, mit der v. l. προδ.
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4 πρόδικος
πρό-δικος, vorher gerichtet; δίκη, ein Rechtshandel, der einem Schiedsrichter vorgelegt und entschieden ist, bevor man sich an ein Gericht wendet; auch der vor allen anderen zuerst vorgenommene Rechtshandel; ὁ πρόδ., der Schiedsrichter; übh. Rechtsprecher, Herrscher; Vormund; bes. in Sparta, Vormund der unmündigen Könige